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Abgelehnt! Jahreszahlen

June 6th, 2012 · Keine Kommentare

Ein Knackpunkt bei zurückgewiesenen Markenanmeldungen ist die Nennung einer Jahreszahl. Ohne entsprechende Belege kann das DPMA darin eine täuschende Angabe sehen.

3. Jahreszahlen


Aktenzeichen: 302011010314.3

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Täuschende Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 4)
„der Nachweis über das Gründungsjahr wurde nicht erbracht.”

Quelle: DPMA

Fazit: Auch wenn die 1977 in der Wiedergabe der Marke kaum zu erkennen ist, ohne Beleg für das Gründungsjahr kann die ansonsten schutzfähige Marke zurückgewiesen werden.

Quelle: MarkenBlog

 

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