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Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-191/07
Anheuser-Busch, Inc. / HABM
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM, DEN BEGRIFF „BUDWEISER“ NICHT ALS GEMEINSCHAFTSMARKE INSBESONDERE FÜR BIER ZUGUNSTEN DER AMERIKANISCHEN BRAUEREI ANHEUSER-BUSCH EINZUTRAGEN
Das Recht zur kommerziellen Nutzung des Begriffs „Budweiser“ für Bier wurde nämlich in Deutschland und in Österreich bereits der tschechischen Brauerei Budějovický Budvar zugewiesen.
Quelle: Pressemitteilung
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