Schlussanträge des Generalanwalts in Sachen Google AdWords
Nach Auffassung von Generalanwalt Poiares Maduro hat Google keine Markenrechte verletzt, indem sie Anzeigenkunden erlaubte, Stichwörter zu erwerben, die eingetragenen Marken entsprechen.
Nach den Rechtsvorschriften über die Gemeinschaftsmarke (Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken – ABl. 1989, L 40, 1 und Verordnung EG Nr. 40/94 des Rates vom 20.12.1993 über die Gemeinschaftsmarke – ABl. 1994, L 11, 1) ist es dem Inhaber des Markenrechts gestattet, Dritten zu verbieten, das Zeichen in der Werbung zu benutzen.
Quelle: Juris
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