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In der Reihe der markenrechtlichen Basics informiert das Markenserviceblog über die “Akzessorität der Internationalen Registrierung“.
Dieser Artikel befasst sich mit der Abhängigheit der Internationalen Registrierung von der Basismarke (Akzessorietät).
Artikel 6 Absatz 2 PMMA lautet
Mit dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren vom Zeitpunkt der internationalen Registrierung an wird diese [...] von der Basiseintragung unabhängig.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die internationale Registrierung in den ersten fünf Jahren (gerechnet ab dem Datum der Registrierung) von der Basismarke abhängig ist.
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1 Antwort bis jetzt ↓
1 Markenrechtliche Basics: IR-Marke // Aug 17, 2009 at 08:53
[...] Markenrechtliche Basics: IR-Marke [...]