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MarkenG: Änderungen treten in Kürze in Kraft

August 24th, 2009 · Keine Kommentare

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Das Markenserviceblog informiert über das Gesetz zu Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts und die daraus resultierenden Änderungen für das Markengesetz.

Der Gesetzgeber hat auch für das Markengesetz einen bunten Blumenstrauß an Gesetzesänderungen aus dem Hut gezogen. Die wohl wichtigste Änderung findet in § 42 Markengesetz statt.

§ 42 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern “Inhaber einer Marke” die Wörter “oder einer geschäftlichen Bezeichnung” eingefügt.

Waren bisher gemäß § 42 MarkenG nur prioritätsältere Markeninhaber zur Einlegung eines Widerspruchs gegen die Eintragung einer Marke befugt, so wird sich dies ab dem 01.10.2009 dahingehend ändern, dass dann auch Inhabern prioritätsälterer geschäftlicher Bezeichnungen dieses Recht eingeräumt wird. Folglich sind insbesondere Firmennamen gemeint.

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