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Wozu denn noch Anwälte und Recherchedienste?

February 10th, 2009 · Keine Kommentare

Unter dem Titel “Alles gaaanz einfach!” greift MarkenBlog.de eine aktuelle Pressemitteilung zur Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt auf.

Dann wird recherchiert, ob die Marke bereits existiert. Das wäre natürlich ein Hinderungsgrund. Trägt man eine Marke ein, die schon existiert, dann muss die Marke kostenpflichtig gelöscht werden. Im schlimmsten Fall kann sogar Schadensersatz gefordert werden.

Für den Fall, dass eine Marke bereits existiert, sind die Klassen wichtig, für die die Marke geschützt ist.

Wenn die Marke frei ist oder zumindest in den gewünschten Klassen frei ist, dann kann es losgehen mit dem Antragsformular. Adresse eintragen, Wortmarke nennen, die geschützt werden soll und hier und da noch ein paar Kreuze an der richtigen Stelle: Schon ist der Antrag fertig ausgefüllt. Wer es eilig hat, kann den Antrag vorab per Fax versenden.

Quelle: openPR

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