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Warnung für Markenanmelder

February 20th, 2009 · Keine Kommentare

Das Deutsche Patent und Markenamt warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen.
Unseriöse Absender bieten unter behördenähnlichen Unternehmensbezeichnungen eine Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register an. Rechnungen und Überweisungsträger wecken den Anschein amtlicher Formulare. Eine solche Zahlungsaufforderung entfaltet für sich allein keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.

Amtliche Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Schutzrecht im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anfallen, sind ausschließlich auf das vom Deutschen Patent- und Markenamt benannte Konto einzuzahlen.

Quelle: DPMA

Auf seiner Webseite führt das Patent- und Markenamt auch Unternehmen auf, die durch derartige Praktiken auffällig geworden sind.

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