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Markenlizenzierung

July 17th, 2009 · Keine Kommentare

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Das Markenserviceblog führt die Reihe der markenrechtlichen Basics mit dem Thema Lizenzierung einer Marke fort.

Eine geschützte Marke kann durch den Markeninhaber oder einem sonstigen Berechtigten an Dritte lizenziert werden. Dies ist ausdrücklich in § 30 Abs. 1 MarkenG geregelt.

Das durch die Eintragung, die Benutzung oder die notorische Bekanntheit einer Marke begründete Recht kann für alle oder für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke Schutz genießt, Gegenstand von ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Lizenzen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland insgesamt oder einen Teil dieses Gebiets sein.

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