Nächster Kandidat im Rahmen der Serie zu Markenanmeldungen der 30 DAX Unternehmen im Jahr 2011 ist die Daimler AG Deutsche Marken: 99 Wortmarken: 86 Wort-/Bildmarken: 08 Bildmarken: 05 Sonstige: Vertreter: Daimler AG, Stuttgart und Rechtsanw. Richter, Regina, München Europäische Gemeinschaftsmarken: 63 Wortmarken: 50 Wort-/Bildmarken: 07 Bildmarken: 06 Sonst […]
6 U 107/10 Leitsatz Liegen die besonderen Voraussetzungen, unter denen für eine kennzeichenrechtliche Abmahnung die Hinzuziehung sowohl eines Rechtsanwalts als auch eines Patentanwalts erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2011, 754 – Patentanwaltskosten II), nicht vor, ist nur eine Geschäftsgebühr erstattungsfähig; dies gilt auch, wenn mit der Abmahnung zunächst […]
Fortsetzung der Serie zu Markenanmeldungen der 30 DAX Unternehmen im Jahr 2011 mit der Commerzbank AG Deutsche Marken: 07 Wortmarken: 04 Wort-/Bildmarken: 02 Bildmarken: 01 Sonstige: Vertreter: BOEHMERT & BOEHMERT, Bremen Europäische Gemeinschaftsmarken: 11 Wortmarken: 08 Wort-/Bildmarken: 02 Bildmarken: 01 Sonstige: Vertreter: BOEHMERT & BOEHMERT, B […]
30 W (pat) 513/11 Leitsatz: B & P Buchstaben oder Buchstabenkombinationen unterliegen einem Freihaltebedürfnis nur dann, wenn es sich um Abkürzungen für beschreibende Angaben handelt, die im Verkehr als solche gebräuchlich oder aus sich heraus verständlich sind und insoweit von den beteiligten Verkehrskreisen ohne weiteres der betreffenden beschreibenden […]
Mit dem Logo im Spannungsfeld von Urheberschutz und Markenrecht beschäftigt sich RA Prehm auf dem Markenserviceblog.
Dass der Schöpfer eines Logos nicht automatisch alle Rechte an diesem inne hat, klingt für Nicht-Juristen merkwürdig. Dass eine andere Person aber ungefragt mit diesem Logo werben darf, erscheint mehr als unglaubwürdig. Und doch machte der Kieler Grafiker Holger Franke genau diese Erfahrung.
1983 entwirft Franke als Mitarbeiter des „ide stampe – Büro für Gestaltung“ eine Karikatur für das Kieler Dentaldepot Stolzenburg: einen lächelnden Backenzahn namens Denti.
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Diese Freude wandelt sich aber bald in Unmut. 1987 entdeckt Franke durch Zufall, dass sein Denti zu Werbezwecken eines Dentaltechnikers benutzt wird – mit Firmenaufdruck. Der Grafiker ruft den Dentaltechniker an und erklärt ihm, dass es ihm nicht erlaubt sei, mit dem Logo zu werben, da Franke der Urheber sei. Nach dem Telefonat scheint alles geklärt. Doch der Dentaltechniker wirbt weiterhin mit Denti. Franke klagt vor dem Kieler Amtsgericht – und scheitert kläglich. Doch warum? Schließlich ist Denti doch das alleinige geistige Erbe des Grafikers, möchte man meinen. Die Begründung des Gerichts: Für einen Urheberrechtsschutz hat Denti nicht die erforderliche Schöpfungshöhe. Das bedeutet, dass die grafische Darstellung nicht künstlerisch genug ist, um unter dem Schutz des Urheberrechts zu stehen.
Höchst ärgerlich für Franke – doch damit noch nicht genug. 1999 lässt der Zahntechniker Denti als Marke eintragen. Und plötzlich flattert diversen Kieler Zahnärzten ein Anwaltsschreiben in das Haus. In diesem werden die Zahnärzte darüber aufgeklärt, dass sie seit 1999 unerlaubterweise mit dem Logo Denti werben würden und das dieses eine eingetragene Marke sei. Aus diesem Grund sei eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Geld für die unberechtigte Nutzung zu zahlen. Die Sache liegt indes beim Kieler Landesgericht, wo im Februar verhandelt wird.
Der Fall Denti zeigt: wer sein Logo geschützt wissen möchte, darf sich nicht auf den Urheberrechtsschutz verlassen. Denn im Gegensatz zu einem komplexen Kunstwerk, wird ein Logo oftmals nicht vom Urheberschutz gesichert. Wer also nicht plötzlich für seine eigene Idee verklagt werden möchte, sollte sich unbedingt eine Marke schützen lassen.
Zu dem bereits bestehenden Researcher24 Rechercheangeboten kommt in der Kategorie Markenrecherche die Recherche für den österreichischen Schutzbereich hinzu. Neben dem Markenbestand Österreichs werden auch die Europäischen Gemeinschaftsmarken und die Internationalen Registrierungen mit Schutz in Österreich überprüft.
Die Recherche wird als Identitäts- und auch als Ähnlichkeitsrecherche angeboten und ist bereits ab 109,- Euro erhältlich.
Leitsatz:
Regelgegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren
Im Widerspruchsbeschwerdeverfahren wird im Regelfall einer im Inland noch unbenutzten Marke ein Gegenstandswert in Höhe von 50.000 € für angemessen erachtet (Anschluss an BPatG PAVIS PROMA, 27 W (pat) 75/09, Beschluss vom 5. August 2008).
Zu den bestehenden Researcher24 Angeboten für Markenrecherchen in den europäischen Nationen kommt in der Kategorie Markenrecherche die Recherche für den spanischen Schutzbereich hinzu. Neben dem Markenbestand Spaniens werden auch die Europäischen Gemeinschaftsmarken und die Internationalen Registrierungen mit Schutz in Spanien überprüft.
Die Recherche wird als Identitäts- und auch als Ähnlichkeitsrecherche angeboten und ist bereits ab 109,- Euro erhältlich.
Im September 2011 teilte das spanische Marken- und Patentamt (Oficina Española de Marcas y Patentes, OEPM) dem HABM seine Entscheidung mit, dass es nicht mehr an dem gemäß Artikel 38 GMV bereitgestellten Gemeinschaftsrecherchensystem teilnimmt.
Die Entscheidung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Dadurch verringert sich die Zahl der nationalen Ämter, die am Gemeinschaftsrecherchensystem teilnehmen, auf zehn: Tschechische Republik, Dänemark, Griechenland, Litauen, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei und Finnland.
Infolge dieser Änderung werden GM-Anmeldungen mit nationalen Recherchenanträgen, die im Jahr 2011 eingegangen sind, dem spanischen Amt übermittelt, und die Gebühr wird 132 EUR betragen – 12 EUR je teilnehmendes Amt.
Anmeldungen mit nationalen Recherchenanträgen, die 2012 eingehen, werden nicht an das spanische Amt gesendet, und die Gebühr wird ab dem 1. Januar 120 EUR betragen.
WIPO Re:Search – IP at Work for Social Benefit
The Global Impact of the America Invents Act
Safeguarding Cultural Heritage – The Case of the Sacred Wandjina
Ian Hargreaves on Adapting IP to the Digital Age
The Future of Publishing – A Veteran’s Perspective
Navigating an Expanded Domain Name Landscape
Design in Poland – Transition to Modernity
Homage to Steve Jobs – A Pioneer of Function and Form
The Art of Binocular Perspective
In the News
Researcher24 hat seine Angebote im Bereich der Markenrecherchen überarbeitet und ergänzt. Für zahlreiche Rechercheleistungen konnte ein verbessertes Angebot veröffentlicht werden. So wurde zum Beispiel für die Markenrecherchen im nationalen Markenregisterder Ukraine eine deutliche Preissenkung erzielt.
Die umfassende Ähnlichkeitsrecherche wird jetzt bereits ab 399.- EUR durchgeführt. Enthalten sind bis zu drei Nizzaklassen. Für weitere Klassen wird ein Aufpreis erhoben.
Die verkürzte Bearbeitungsdauer beträgt jetzt nur noch drei Werktage. Eine Expressbearbeitung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen ist ebenfalls möglich.
06 Dosen aus unedlen Metallen 14 Dosen aus Edelmetall 18 Dosen aus Leder oder Lederpappe 20 Dosen, Kästen und Kisten aus Holz oder Kunststoff 29 Gemüsekonserven [Dosen] 34 Zigarettenetuis, Dosen Quelle: DPMA […]
Klasse Beschreibung 35 Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen 35 Beratung in Fragen der Geschäftsführung 35 Beratung in Fragen des Personalwesens 35 Beratungsdienste in Fragen der Geschäftsführung 35 betriebswirtschaftliche Beratung 35 Erteilung von Auskünften (Information) und Beratung für Verbraucher in Handels- und Geschäftsangelegen […]
Klasse Beschreibung 35 Vermietung von Büromaschinen und -geräten * 35 Vermietung von Fotokopiermaschinen 35 Vermietung von Verkaufsautomaten 35 Vermietung von Verkaufsständen 35 Vermietung von Werbeflächen 35 Vermietung von Werbeflächen im Internet 35 Vermietung von Werbematerial 35 Vermietung von Werbezeit in Kommunikations-Medien 36 Immobilienverwaltung […]
Solarmodule zur Stromerzeugung – Klasse 09 Solarmodule zur Wärmeerzeugung – Klasse 11 Dächer, nicht aus Metall, mit integrierten Solarzellen – Klasse 19 Erzeugung von Strom- Klasse 40 Betrieb von Solarien – Klasse 44 […]
Die “Klassifikation von Nizza” ist ein internationales Abkommen über die Einteilung von Waren und Dienstleistungen. In insgesamt 45 sogenannten “Klassen” sind alle nur denkbaren Waren und Dienstleistungen eingruppiert. Der Name geht auf das auf der diplomatischen Konferenz von Nizza am 15.6.1957 geschlossene Übereinkommen zurück, das die Schaffung der Klassi […]