Markenrecherche.de

Ein Service von Researcher24

Markenrecherche.de header image 2

Der Markeninhaber

June 15th, 2011 · Keine Kommentare

Wer Inhaber einer deutschen Marke sein kann, beantwortet § 7 MarkenG: natürliche Personen, juristische Personen sowie Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

Im Grunde gibt es bei der Inhaberschaft einer Marke kaum Beschränkungen. Inhaber einer Marke kann auch die Privatperson sein. Die Führung eines Geschäftsbetriebs ist keine Voraussetzung.

Als juristische Personen kommen u.a. in Frage die GmbH, die AG oder der rechtsfähige Verein. Personengesellschaften sind die OHG und die KG.

Quelle: Markenserviceblog

Keine ähnlichen Beiträge.

Tags: Empfehlungen